1. Wichtige Normen und Vorschriften für Installationen
- Betreiber erhalten eine Vergütung pro eingespeister kWh (bei kleinen Anlagen meist feste Einspeisevergütung)
- Alternativ: Direktvermarktung bei größeren Anlagen
- Vergütungssätze sind abhängig vom Inbetriebnahmedatum und der Anlagengröße
- Seit dem EEG 2023: Volle Einspeisung oder Eigenverbrauch mit Einspeisung wählbar (mit unterschiedlichen Vergütungssätzen)
- Befreit von der EEG-Umlage
- Keine Umsatzsteuer mehr auf Anlagenkauf (seit 2023)
- Vereinfachte Anmeldung, wenn Eigenverbrauch im Vordergrund steht
- Anmeldung der Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR)
- → Pflicht innerhalb von 1 Monat nach Inbetriebnahme
- Anmeldung beim Netzbetreiber
- Bei Einspeisung: Zähler vom Netzbetreiber notwendig
- Wechselrichter müssen bestimmte Anforderungen erfüllen (z. B. Fernsteuerbarkeit bei Direktvermarktung)
- Je nach Anlagengröße: Pflicht zur Leistungsbegrenzung auf 70 % (bzw. bei modernen Anlagen entfallen)
2. Fehlerstromschutz in Net-Metering-Installationen
Eine häufig gestellte Frage bei der Installation von Solaranlagen lautet: Wann ist ein Fehlerstromschutzschalter (FI-Schalter) verpflichtend?
FI-Schutz ist bei allen Endstromkreisen ≤32 A in Wohngebäuden, auch wenn PV-Strom eingespeist wird, pflicht. Ob Typ A oder B – das hängt vom Wechselrichter ab.
Tipp: In den meisten Fällen wird ein FI-Schalter vom Typ B (30 mA) empfohlen, da dieser für Gleichstromanteile in PV-Systemen geeignet ist.
3. Überspannungsschutz
Eine PV-Anlage ist empfindlich gegenüber Überspannungen, wie z. B. Blitzeinschlägen oder Netzschwankungen. Ein guter Überspannungsschutz (ÜSS) verhindert Schäden an Wechselrichtern und anderer Ausrüstung.
4. Sicherheitsvorschriften für Kabelinstallationen
- Verwenden Sie UV-beständige Kabel – diese haben eine längere Lebensdauer und sind vor Sonneneinstrahlung geschützt.
- Verlegen Sie Plus- und Minuskabel mit ausreichend Abstand zueinander – das reduziert Induktionsschleifen und beugt Störungen vor.
